Mietbedingungen Luna – Appartements; Haus Ahndole-Hollken, Haus Frahmhörn,Wohnung Maren St. Peter Ording
§1 Vertragsparteien
Luna Appartements, Haus Ahndole-Hollken, Haus Frahmshörn, Wohnung Maren St. Peter- Ording (im Folgenden LASPO genannt) sind Eigentümer (Vermieter) der angebotenen Ferienobjekte (im Folgenden Mietobjekte genannt) und schliessen mit dem Feriengast direkt einen Mietvertrag ab.
§2 Vertragsabschluss, Zahlungen und Rücktritt
Rücktrittrecht des Vermieters
(1)Der Mietvertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter kommt erst mit Übersendung der Buchungsbestätigung durch LASPO an den Mieter zustande. (2)Vorbehaltlich vorrangiger Bestimmungen in der Buchungsbestätigung, ist innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Buchungsbestätigung eine Mietanzahlung in Höhe von 30% der vertraglich vereinbarten Miete fällig. Die Restzahlung wird spätestens am 14. Tag vor Mietbeginn fällig. Der Mieter ist verpflichtet, entsprechende (An-) Zahlungen rechtzeitig per Überweisung auf das jeweils angegebene Konto des Vermieters zur Einzahlung zu bringen. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt des Zahlungseingangs auf dem angegebenen Konto des Vermieters. Im Fall der nicht fristgerechten Zahlung ist der Vermieter berechtigt vom Mietvertrag zurückzutreten.
§3 Mietdauer / -zweck, Zusatzleistungen, Haustierhaltung und Internetnutzung
(1) Das Mietobjekt wird ausschließlich für die im Mietvertrag festgeschriebene Zeit und maximale Personenanzahl sowie nur zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Nutzungsüberlassung des Mietobjektes an Dritte ist dem Mieter untersagt. Bei Verstößen hiergegen ist der Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt.
(2) Zusatzleistungen wie z.B. Handtücher, Bettwäsche, Kinderbetten und/oder -hochstühle sind – wenn nichts Abweichendes vereinbart wurde – nicht im Preis enthalten und werden nicht vom Vermieter kostenfrei zur Verfügung gestellt. Zusatzleistungen können vom Mieter je nach Verfügbarkeit kostenpflichtig hinzugebucht werden.
(3) Haustiere dürfen sich nicht im Mietobjekt oder auf dem Privatgrundstück aufhalten. Sie sind nicht erlaubt, dies bezieht sich auch auf sogenannte Besucherhunde.
(4) Sofern das Mietobjekt mit einem Internetanschluss / WLAN ausgestattet ist, übernehmen der Vermieter und LASPO keinerlei Haftung für die Funktionsfähigkeit des Internetanschluss / WLANs oder aus der Nutzung herrührende Schäden, insbesondere bei einem Virenbefall. Jede missbräuchliche Verwendung des Internetanschlusses / WLANs, insbesondere das Nutzen rechtswidriger Inhalte aus dem Internet, beispielsweise die rechtswidrige Nutzung urheberrechtliche geschützter Inhalte, ist untersagt. Der Mieter stellt LASPO von jedweden aus einer missbräuchlichen Nutzung des Internetanschlusses / WLANs folgenden Forderungen Dritter frei.
§ 4 An- / Abreise, Schlüsselübergabe
(1)Das Mietobjekt steht dem Mieter frühestens ab 15.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Sofern das Mietobjekt im vorgenannten Zeitraum aus Gründen, die von LASPO nicht zu vertreten sind, noch nicht bezugsfertig seien sollte, stehen dem Mieter keine Schadensersatzansprüche zu. Abweichende Anreisezeiten sind rechtzeitig vorab mit LASPO zu vereinbaren.
(2)Bei Sonntagsanreisen findet lediglich eine Schlüsselübergabe des Objektes statt. Auch hier muss sich der Gast dringend an die Anreisezeit ab 15.00 Uhr halten.
(3)Etwaige Mängel- und/oder Schäden am Mietobjekt hat der Mieter bis spätestens zum nächsten Werktag im Büro von LASPO zu melden.
(4)Am Abreisetag ist das Mietobjekt bis spätestens 10.00 Uhr zu verlassen und der Schlüssel dem Vermieter bzw. LASPO auszuhändigen. Außerhalb der Büroöffnungszeiten bitte den Schlüssel in den weißen Briefkasten am Büro einwerfen Das Mietobjekt ist besenrein zu übergeben. Angefallener Müll ist unter Beachtung der vorgeschriebenen Mülltrennung selbständig in den zugewiesenen Hausmülltonnen / -containern zu entsorgen. Benutztes Küchenzubehör (Geschirr, Töpfe usw.) ist sauber und gründlich gereinigt in den entsprechenden Küchenschränken zu verstauen. Bei einer Missachtung dieser Vorgaben behält sich der Vermieter vor, eine gründliche Objektreinigung auf Kosten des Mieters durchzuführen, wobei sich die hierfür beim Mieter anfallenden Kosten am Grad der Verschmutzung bemessen.
(5)Bei Verlust eines Objektschlüssels durch den Mieter wird eine Pauschale in Höhe von 50,00 € in Rechnung gestellt.
§5 Haftung des Vermieters
(1)Der Vermieter haftet für Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem eigenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten oder von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruht. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, ist die Haftung des Vermieters auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Mieter vertraut und vertrauen durfte. Eine darüberhinausgehende Haftung des Mieters und/oder von LASPO ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Vermieters für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alternative 1 BGB, ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2)Für die im Hausprospekt oder im Internet gezeigten Fotos und Grundrisse sowie die Angaben zu den Mietobjekten übernimmt LASPO keine Gewähr und/oder Haftung. Druckfehler und Irrtümer bleiben vorbehalten.
(3)Leistungen und Preise können jederzeit verändert werden und somit von den Angaben auf der Internetseite und in Druckerzeugnissen abweichen. Maßgeblich sind lediglich die im Mietvertrag gemachten Angaben. Druckfehler und Irrtümer bleiben vorbehalten.
§6 Haftung des Mieters
(1) Der Mieter erhält ein gereinigtes Mietobjekt in ordnungsgemäßem Zustand und mit vollständiger Ausstattung zur Verfügung gestellt. Etwaige Schäden, Unreinlichkeiten oder fehlendes Inventar sind LASPO unverzüglich nach Einzug zu melden. Bei unterlassener Anzeige sind Ansprüche des Mieters ausgeschlossen.
(2) Der Mieter hat das Mietobjekt einschließlich des mitvermieteten Inventars und Mobiliar pfleglich zu behandeln und am vorgefundenen Ort zu belassen, vornehmlich darf es auf keinen Fall in andere Wohnungen gestellt, gebracht werden. Während der Mietdauer entstehende Schäden sind vom Mieter zu verantworten und unverzüglich gegenüber LASPO anzuzeigen. (3) Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ist der Vermieter bei auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zu einer Beseitigung der Störung beizutragen und einer Schadenentstehung vorzubeugen
§7 Rücktritt und Kündigung
(1)Sollte das Mietobjekt durch höhere Gewalt (z.B. durch Feuer, Flut, Sturm usw.) zerstört oder derart beschädigt werden, dass es nicht bewohnbar ist, kann der Vermieter, dem Mieter entweder ein gleichwertiges Ersatzmietobjekt anbieten oder vom Mietvertrag zurückzutreten bzw. diesen fristlos kündigen. (2)Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3)Der Mieter wird nicht dadurch von der Verpflichtung zur Entrichtung der Miete befreit, dass der Mieter durch einen in seiner Person liegenden Grund (z. B. Erkrankung, Verhinderung aus privaten oder beruflichen Gründen usw.) das Mietobjekt nicht nutzen kann. Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen (regelmäßig 10% des vereinbarten Mietzinses) sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung anrechnen lassen. Sollte das Mietobjekt nicht anderweitig vermietet werden, hat der Mieter also regelmäßig 90% des vereinbarten Mietzinses zu zahlen, auch wenn der Mieter das Mietobjekt nicht nutzt. Dem Mieter wird insoweit jedoch die Möglichkeit zur Benennung eines Ersatzmieters eingeräumt, vorausgesetzt, dass Buchungszeit, Mietobjekt und Mietpreis nicht verändert werden.
(4)Ferner ist der Mieter im Falle einer Stornierung verpflichtet, eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50,00 € an LASPO zu zahlen. Es wird dem Mieter daher dringend empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
§8 Datenschutzhinweise
Informationen zum Datenschutz können unserer Homepage unter Datenschutz oder DS-GVO im Internet unter: https//dejure.org/gesetze/DSGVO entnommen werden bzw. sind im Büro in schriftlicher Form einsehbar.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Regelungen dieser Mietbedingungen nichtig, unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungennicht berührt. In diesem Fall gelten Regelungen, welche die Parteien vernünftigerweise getroffen hätten, wenn sie die Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Lücke erkannt hätten.
§10 Anwendbares Recht und Nebenabreden / Änderungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Nebenabreden sind nicht getroffen. Sämtliche Nebenabreden, Änderungen und/oder Ergänzungen des Mietvertrages einschließlich dieser Mietbedingungen bedürfen aus Beweisgründen der Schriftform.
§11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen der Parteien aus und im Zusammenhang mit dem Mietvertrag einschließlich dieser Mietbedingungen ist St. Peter Ording bzw. der Ort des jeweiligen Mietobjektes.
(2) Soweit zulässig wird als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Mietvertrag einschließlich dieser Mietbedingungen Husum vereinbart.
Stand: 10. Juli 2020